Ebenfalls beteiligt sind die unabhängigen Musikverlage Frank Music und Peer International. Die Kläger hoffen, dass sich bis zu 160.000 Musik-Autoren im Rahmen einer Sammelklage dem Verfahren anschließen. Von Bertelsmann war keine Stellungnahme zu erhalten. Laufende Gerichtsverfahren kommentiere man nicht, hieß es.
Die Kläger werfen Bertelsmann vor, dass der Konzern Internet-Nutzern bewusst bei illegalen Copyright-Verletzungen geholfen habe. Sie berufen sich unter anderem auf interne Bertelsmann-Dokumente. Diese deuteten darauf hin, dass auch Führungskräfte bei Bertelsmann der Meinung gewesen seien, dass Napster geltendes Recht brach.
Die einst extrem populäre Tauschbörse ist zwar seit Juli 2001 am Ende. Der Bertelsmann-Konzern habe aber seit Oktober 2000 insgesamt 90 Millionen Dollar in Napster investiert und den Anbieter damit künstlich am Leben gehalten. Dies habe den Schaden für die Songwriter vergrößert, so die Kläger.
Leiber und Stoller sind als Autoren der Oldies "Jailhouse Rock", "Hound Dog" und "Stand By Me" bekannt geworden und gingen schon vor Jahren gegen Napster vor. Der klagende Musikverlag Frank Music besitzt die Rechte an Songs wie "Unchained Melody" und "Walk Like an Egyptian".
Angesichts rechtlicher Probleme und fallender Umsätze scheint nicht mehr ausgeschlossen, dass Bertelsmann aus dem Musikgeschäft aussteigt. Einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge erwägen die Gütersloher den völligen Verkauf ihrer Musiktochter Bertelsmann Music Group (BMG). Die Zeitung beruft sich in ihrem Bericht auf Aufsichtsratskreise.
Möglich sei auch, dass BMG mit der britischen EMI Group fusioniere. Darüber werde seit zwei Monaten erneut verhandelt, schreibt das Blatt. An dem neuen Unternehmen hätte Bertelsmann nur noch einen Anteil von 25 Prozent.
Die Fusion von EMI und BMG war allerdings schon einmal am Veto der EU-Kartellbehörden gescheitert. Sie fürchteten, dass der neue Konzern eine beherrschende Stellung einnehmen könnte. Angesichts der Krise auf dem Musikmarkt erwartet Bertelsmann offenbar, dass die EU dieses Mal anders entscheiden würde.
Quelle: Spiegel.De