MRS - Cafe Europa - Official Announcement

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01.05.2011 15:30 #831491 von Earth Boy

Natürlich äussern sie sich eindeutig.
Sie müssen schließlich nur auf die "veröffentlichten Outtakes" eingehen.

Da sie diese Frage aussparen, sind sie eben nicht eindeutig, denn eine Veröffentlichung wie die Cafe Europa Session Box, die als legales (?) Produkt bis dato vetrieben wird und Outtakes enthält, die RCA/Sony nie veröffentlicht hat, verlangt nach einer solchen Antwort.

Über den Rest brauchen zu nicht zu sprechen, weil der nicht veröffentlicht ist und nur vom rechtlichen Eigentümer selbst veröffentlicht werden kann.


Das ist doch aber genau die Frage: Sind die nicht veröffentlichten Outtakes, die vor 50 Jahren aufgenommen wurden noch geistiges Eigentum von Sony? Ich spreche natürlich nicht vom Sessionband sondern von der darauf zu hörenden Musik.

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01.05.2011 15:40 #831492 von Taniolo
Hier beißt sich der Hund dann aber selbt in den Schwanz:

Das ist doch aber genau die Frage: Sind die nicht veröffentlichten Outtakes, die vor 50 Jahren aufgenommen wurden noch geistiges Eigentum von Sony? Ich spreche natürlich nicht vom Sessionband sondern von der darauf zu hörenden Musik.


Denn ohne Sesionband kann man eigentlich nichts veröffentlichen. Besitzt man das Sessionband (oder eine Kopie davon) unrechtmäßig, so kann man zwar praktisch etwas veröffentlichen, es stellt sich jedoch die Frage, ob die gesamte Aktion dadurch legal wird bzw. in der Summe das daraus entstehende Produkt legal ist.

Offenbar haben wir wohl unterschiedliche Sichtweisen auf die Dinge. :up:

Für mich liegt die Sache klar auf der Hand, allerdings bin ich auch kein Rechtsmediziner. :grin:

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01.05.2011 16:00 #831494 von Earth Boy

Hier beißt sich der Hund dann aber selbt in den Schwanz:

Denn ohne Sesionband kann man eigentlich nichts veröffentlichen. Besitzt man das Sessionband (oder eine Kopie davon) unrechtmäßig, so kann man zwar praktisch etwas veröffentlichen, es stellt sich jedoch die Frage, ob die gesamte Aktion dadurch legal wird bzw. in der Summe das daraus entstehende Produkt legal ist.

Das ist genau die Frage. Ich bin auch kein Jurist, aber so wie ich die Juristen und deren Hang alles zu verkomplizieren kenne, sind der Besitz des Sessionbandes und die Erlaubnis dessen Inhalt zu veröffentlichen, möglicherweise grundsätzlich zwei verschiedene Fragen, die es zu klären gilt.

Denkbar wäre, dass man die Musik der Bänder von irgendeinem Bootleg entnimmt, und der Kauf eines Bootlegs ist soweit ich weiß nicht strafbar.

Doch selbst wenn man an die Musik auf den Bändern durch eine illegale Aktion gelangt, so wäre es möglich, dass zwar das Beschaffen der Outtakes strafbar ist, aber nicht deren Vertrieb. Natürlich nur unter der Prämisse, dass nur die Outtakes geschützt sind, die innerhalb der 50 Jahre veröffentlicht wurden. Doch wie gesagt, das sind alles Spekulation eines Nichtjuristen.

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01.05.2011 16:50 #831496 von Lonegan

Doch selbst wenn man an die Musik auf den Bändern durch eine illegale Aktion gelangt, so wäre es möglich, dass zwar das Beschaffen der Outtakes strafbar ist,

Dann wäre diese Aktion inzwischen höchstwahrscheinlich verjährt.

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01.05.2011 17:36 #831497 von Jim Knopf

..., sind der Besitz des Sessionbandes und die Erlaubnis dessen Inhalt zu veröffentlichen, möglicherweise grundsätzlich zwei verschiedene Fragen, die es zu klären gilt.

Davon gehe ich auch aus. :up:

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01.05.2011 18:12 #831498 von Taniolo

Dann wäre diese Aktion inzwischen höchstwahrscheinlich verjährt.

Ich gebe aber zu bedeneken: Selbst wenn so etwas wie ein Diebstahl verjährt, ist das nicht gleichbedeutend dmait, dass das Diebesgut in das Eigentum des Diebes übergeht. Somit wäre mE die Frage nach der Straffreiheit irrelevant für die Frage nach dem Recht auf Veröffentlichung

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01.05.2011 18:35 #831501 von Lonegan

Ich gebe aber zu bedeneken: Selbst wenn so etwas wie ein Diebstahl verjährt, ist das nicht gleichbedeutend dmait, dass das Diebesgut in das Eigentum des Diebes übergeht. Somit wäre mE die Frage nach der Straffreiheit irrelevant für die Frage nach dem Recht auf Veröffentlichung

Schwer zu sagen. Dieb und Produzent müssen ja nicht dieselbe Person sein, soll heißen wenn jemand "verjährtes Diebesgut" kauft, gehört es ihm ja irgendwie schon. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, was man dann rechtlich noch dagegen tun könnte.
Ich glaube nicht, daß dieses Produkt eindeutig illegal ist, sonst könnte dessen Vertrieb ja problemlos unterbunden werden und würde es sicherlich auch, zumal Sony diese Session noch nicht selbst vermarktet hat.

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01.05.2011 18:45 #831502 von Jim Knopf

Ich gebe aber zu bedeneken: Selbst wenn so etwas wie ein Diebstahl verjährt, ist das nicht gleichbedeutend dmait, dass das Diebesgut in das Eigentum des Diebes übergeht. Somit wäre mE die Frage nach der Straffreiheit irrelevant für die Frage nach dem Recht auf Veröffentlichung

Das gleiche würde auch auf FTD zutreffen. Die haben schließlich auch nicht alles "aus/in ihren eigenen Archiven". :up:


Wo ist der Unterschied. :null:

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01.05.2011 18:50 #831503 von Taniolo

Ich glaube nicht, daß dieses Produkt eindeutig illegal ist, sonst könnte dessen Vertrieb ja problemlos unterbunden werden und würde es sicherlich auch, zumal Sony diese Session noch nicht selbst vermarktet hat.

Absolut einverstanden. Eindeutig illegal ist es offensichtlich nicht. Ansonsten könnten zB Online-Händler kein Geschäft damit machen. Sie tun's aber. Es findet derzeit wohl tatsächlich einiges in der so gern beschworenen "Grauzone" statt.

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02.05.2011 22:11 #831604 von Hagen
Jibs ne Limitierung ?!

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