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MRS - Cafe Europa - Official Announcement
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Da sie diese Frage aussparen, sind sie eben nicht eindeutig, denn eine Veröffentlichung wie die Cafe Europa Session Box, die als legales (?) Produkt bis dato vetrieben wird und Outtakes enthält, die RCA/Sony nie veröffentlicht hat, verlangt nach einer solchen Antwort.Natürlich äussern sie sich eindeutig.
Sie müssen schließlich nur auf die "veröffentlichten Outtakes" eingehen.
Über den Rest brauchen zu nicht zu sprechen, weil der nicht veröffentlicht ist und nur vom rechtlichen Eigentümer selbst veröffentlicht werden kann.
Das ist doch aber genau die Frage: Sind die nicht veröffentlichten Outtakes, die vor 50 Jahren aufgenommen wurden noch geistiges Eigentum von Sony? Ich spreche natürlich nicht vom Sessionband sondern von der darauf zu hörenden Musik.
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- Taniolo
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Das ist doch aber genau die Frage: Sind die nicht veröffentlichten Outtakes, die vor 50 Jahren aufgenommen wurden noch geistiges Eigentum von Sony? Ich spreche natürlich nicht vom Sessionband sondern von der darauf zu hörenden Musik.
Denn ohne Sesionband kann man eigentlich nichts veröffentlichen. Besitzt man das Sessionband (oder eine Kopie davon) unrechtmäßig, so kann man zwar praktisch etwas veröffentlichen, es stellt sich jedoch die Frage, ob die gesamte Aktion dadurch legal wird bzw. in der Summe das daraus entstehende Produkt legal ist.
Offenbar haben wir wohl unterschiedliche Sichtweisen auf die Dinge.
Für mich liegt die Sache klar auf der Hand, allerdings bin ich auch kein Rechtsmediziner.
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- Earth Boy
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Das ist genau die Frage. Ich bin auch kein Jurist, aber so wie ich die Juristen und deren Hang alles zu verkomplizieren kenne, sind der Besitz des Sessionbandes und die Erlaubnis dessen Inhalt zu veröffentlichen, möglicherweise grundsätzlich zwei verschiedene Fragen, die es zu klären gilt.Hier beißt sich der Hund dann aber selbt in den Schwanz:
Denn ohne Sesionband kann man eigentlich nichts veröffentlichen. Besitzt man das Sessionband (oder eine Kopie davon) unrechtmäßig, so kann man zwar praktisch etwas veröffentlichen, es stellt sich jedoch die Frage, ob die gesamte Aktion dadurch legal wird bzw. in der Summe das daraus entstehende Produkt legal ist.
Denkbar wäre, dass man die Musik der Bänder von irgendeinem Bootleg entnimmt, und der Kauf eines Bootlegs ist soweit ich weiß nicht strafbar.
Doch selbst wenn man an die Musik auf den Bändern durch eine illegale Aktion gelangt, so wäre es möglich, dass zwar das Beschaffen der Outtakes strafbar ist, aber nicht deren Vertrieb. Natürlich nur unter der Prämisse, dass nur die Outtakes geschützt sind, die innerhalb der 50 Jahre veröffentlicht wurden. Doch wie gesagt, das sind alles Spekulation eines Nichtjuristen.
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- Lonegan
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Dann wäre diese Aktion inzwischen höchstwahrscheinlich verjährt.Doch selbst wenn man an die Musik auf den Bändern durch eine illegale Aktion gelangt, so wäre es möglich, dass zwar das Beschaffen der Outtakes strafbar ist,
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- Jim Knopf
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Davon gehe ich auch aus...., sind der Besitz des Sessionbandes und die Erlaubnis dessen Inhalt zu veröffentlichen, möglicherweise grundsätzlich zwei verschiedene Fragen, die es zu klären gilt.
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- Taniolo
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Ich gebe aber zu bedeneken: Selbst wenn so etwas wie ein Diebstahl verjährt, ist das nicht gleichbedeutend dmait, dass das Diebesgut in das Eigentum des Diebes übergeht. Somit wäre mE die Frage nach der Straffreiheit irrelevant für die Frage nach dem Recht auf VeröffentlichungDann wäre diese Aktion inzwischen höchstwahrscheinlich verjährt.
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- Lonegan
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Schwer zu sagen. Dieb und Produzent müssen ja nicht dieselbe Person sein, soll heißen wenn jemand "verjährtes Diebesgut" kauft, gehört es ihm ja irgendwie schon. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, was man dann rechtlich noch dagegen tun könnte.Ich gebe aber zu bedeneken: Selbst wenn so etwas wie ein Diebstahl verjährt, ist das nicht gleichbedeutend dmait, dass das Diebesgut in das Eigentum des Diebes übergeht. Somit wäre mE die Frage nach der Straffreiheit irrelevant für die Frage nach dem Recht auf Veröffentlichung
Ich glaube nicht, daß dieses Produkt eindeutig illegal ist, sonst könnte dessen Vertrieb ja problemlos unterbunden werden und würde es sicherlich auch, zumal Sony diese Session noch nicht selbst vermarktet hat.
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- Jim Knopf
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Das gleiche würde auch auf FTD zutreffen. Die haben schließlich auch nicht alles "aus/in ihren eigenen Archiven".Ich gebe aber zu bedeneken: Selbst wenn so etwas wie ein Diebstahl verjährt, ist das nicht gleichbedeutend dmait, dass das Diebesgut in das Eigentum des Diebes übergeht. Somit wäre mE die Frage nach der Straffreiheit irrelevant für die Frage nach dem Recht auf Veröffentlichung
Wo ist der Unterschied.
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- Taniolo
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Absolut einverstanden. Eindeutig illegal ist es offensichtlich nicht. Ansonsten könnten zB Online-Händler kein Geschäft damit machen. Sie tun's aber. Es findet derzeit wohl tatsächlich einiges in der so gern beschworenen "Grauzone" statt.Ich glaube nicht, daß dieses Produkt eindeutig illegal ist, sonst könnte dessen Vertrieb ja problemlos unterbunden werden und würde es sicherlich auch, zumal Sony diese Session noch nicht selbst vermarktet hat.
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- Hagen
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