Elvis - The Raging Tiger: Closing Night 1974 (DCD - MRS)

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12.09.2025 21:38 #985464 von Joe_E.
Nur weil sie auf wundersame und illegale Weise ab und zu in offizielle Vertriebskanäle rutschen, heisst dass noch lange nicht, das es keine Bootlegs mehr sind.

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13.09.2025 08:53 #985466 von king77
So ist es. Alle Tonträger die nicht von Sony / RCA genehmigt bzw. lizensiert wurden sind Bootlegs auch wenn die nicht strafbar sind weil man sich an Gesetzen vorbeimogelt.

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13.09.2025 11:04 #985468 von Mike.S.

auch wenn die nicht strafbar sind weil man sich an Gesetzen vorbeimogelt.

Es gibt allerdings ganz klare Gesetze zur Gemeinfreiheit (engl. Public Domain). Was die Aufnahmen vor 1978 angeht, hatte ich das  Hier  einmal zusammengefasst. So ganz verallgemeinern kann man das also nicht. Deine Aussage trifft zumindest für Tonträger mit Aufnahmen, die ins Public Domain übergegangen sind, nicht zu.

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13.09.2025 16:19 - 13.09.2025 16:20 #985470 von Rider
Etwas, das rechtlich gesehen nicht legal entstanden ist, kann auch nicht ins Public Domain übergehen. Aufnahmen von Elvis dürften wohl exklusiv seinem Label vorbehalten gewesen sein. Und dort wird wohl nur eine Person auf einer bestimmten Hierarchie -Ebene die Entscheidungsgewalt gehabt haben dürfen. Nur weil irgendeine kleine Wurst am Mischpult gemeint hat "Das müssen wir mal aufnehmen!", hat das gar nichts zu sagen. Die Aufnahme hatte gar nicht entstanden sein dürfen. Insofern darf sie auch niemand veröffentlichen, auch nach 50 oder 70 Jahren nicht. Denn das war von vorneherein niemals zu Veröffentlichung gedacht. So sehe ich das. Natürlich bin ich froh um jedes Soundboard, das existiert und veröffentlich wird. 

If you lend me a Dollar I can buy some gas, and we can go for a little ride...
Letzte Änderung: 13.09.2025 16:20 von Rider.

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13.09.2025 17:15 #985471 von Mike.S.
Robert hatte seinen Satz aber nicht auf Soundboards beschränkt, sondern ganz allgemein gehalten. Das stimmt halt so nicht.

Was die Soundboards angeht, liegst Du aber auch falsch, denn entscheidend für das Copyright ist zunächst einmal nicht die Notwendigkeit der Veröffentlichung der Aufnahme, oder dass sie für eine Veröffentlichung gemacht wurde. Das interessiert den Gesetzgeber nicht, was zunächst aber natürlich im Sinne des Urhebers gedacht ist. Denn das Copyright schützt den Künstler trotzdem, was ja sinnvoll ist, aber eben nur 50 Jahre lang, bzw. verlängert sich auf 70 Jahre, falls eine Aufnahme vor Ablauf der 50 Jahre von Urheberseite veröffentlicht wird. Nach Ablauf dieser Fristen gehen diese Aufnahmen dann aber genauso ins Public Domain über wie jede andere Aufnahme. 

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13.09.2025 19:29 - 13.09.2025 19:30 #985473 von Astro
Das ist korrekt.
Desweiteren gibt‘s die öfters in gut sortierten Läden…
Letzte Änderung: 13.09.2025 19:30 von Astro.

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