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One Night - Of Sin/With You
- Hagen
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Na, ich denke, ihm gehen einfach langsam die Argumente aus. Somit hat er sein Posting dann halt noch rasch auf mehrere Threads verteilt und anderen vorgeworfen, man würde nicht auf seine feinen Postings eingehen. Und wenn das immer noch nichts nützt, dann wird man zur Not eben noch persönlich und erklärt einen ganzen Schwung User mal flott zu unmusikalischen Dummpostern. Ist doch ganz schön clever und wirtschaftlich gedacht. Insbesondere dann, wenn einem allmählich die Worte dünn werden.
Ihr geht weiter drauf ein ,weil Ihr es in Wirklichkeit toll findet ..
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- Donald
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Das ist keine Indiskretion. Schließlich hast Du es öffentlich gepostet. Da muss man schon mal damit rechnen, dass man zitiert wird. Manchmal eben auch schneller, als es einem lieb ist.Außerdem wusste ich, das ich mich auf deine Indiskretion verlassen kann
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Wieso Indiskretion? Erst nachdenken, dann schreiben, dann kann einem sowas nämlich nicht passieren.Was für dich ein Pamphlet ist, habe ich in 20 Sekunden gelesen.
Ja ich habs rausgenommen. Das hat keinen Sinn bei euch.
Außerdem wusste ich, das ich mich auf deine Indiskretion verlassen kann

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- Donald
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Wieso Indiskretion? Erst nachdenken, dann schreiben, dann kann einem sowas nämlich nicht passieren.
Vor allem "Indiskretion". Von einem Typen, der hier immer wieder die DDR nachträglich verherrlichend dargestellt hat (und diese Postings dann nachträglich gerne zur Ironie erklärt hatte...). Indiskretionen müssten doch voll auf seiner Linie liegen, oder sehe ich das falsch?
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- mahony01
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Ich glaub ich werde das Forum auch verlassen
Schade, immer diese leeren Versprechungen.

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- Donald
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Entschuldigung...

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- Wisdomy
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Sehr gern. Wenn du jemals wissenschaftlich gearbeitet hättest - was du nicht hast, weil du nicht studiert hast - dann wüsstest du, das ein öffentlich eingestellter Artikel ohne Hinweise zu Vervielfältigungsrechten, der mit Quellenangabe gekennzeichnet ist, jederzeit von jedem verwendet werden darf.Sehr schön, Du Oberchecker für alles und Urheberrecht im besonderen. Hast Du denn zuvor das Einverständnis dieses Anwaltes eingeholt, seinen Artikel hier zu posten? Nicht, dass ausgerechnet Du versehentlich noch eine Urheberrechtsverletzung begehst. Wenn Du möchtest, kann ich diesen Anwalt ja mal auf DEIN Posting aufmerksam machen...
...die es nicht gibt.Im übrigen hättest Du Kopiermeister Dir wenigstens die Mühe machen können, bei DEINER feinen Urheberrechtsverletzung
Hatte ich getan. Aber selbst diese 10 Sätze waren euch zu lang und zu kompliziert.die wesentlichen Punkte, die hier auf die Diskussion rund um Elvis anzuwenden wären, einzudampfen.
Erst MEINEN Beitrag - der aus diesem Anwaltsaufsatz stammt, und wohlgemerkt: Nicht zitiert und nicht geklaut - für dumm erklären, weil ihr dachtet die inhaltlichen Aussagen entstammen allein meiner Denke - was euch schon zum ersten Mal der Großkotzigkeit überführt, und dann, wenn ich eine meiner Quellen meines Wissens poste, damit hier nicht stehen bleibt als sei das richtige was ich schreibe Dummgesabbel, wird kritisiert DAS ich die Quelle nenne. Nach Belieben die Argumente drehen, wie mans braucht. Hätte ich die Quelle nicht gepostet, hättt ihr weiter schön behauptet das was ich schrieb sei alles Wisdummy Geposte.Aber klar, alles rüberkopieren ist einfacher.
Welche sind das denn? Im Detail bitte. Inhaltlich bitte. Bitte nimm mein Ausgangsposting, und widerlege Satz für Satz inhaltlich anhand dieser Quelle die du angeblich gelesen hast, was natürlich nicht stimmt, was ich da schreibe.Und offenbar hast Du den Artikel aber selbst gar nicht gelesen. Zu 90% geht es in diesem Artikel um Dinge, die rein gar nichts mit der Sachlage rund um Elvis zu tun haben.
Bevor du losplapperst, solltest du dir erstmal über die Begrifflichkeiten klar werden. Es geht hier nicht um "Thesen", sondern um juristisch belastbare Fakten. Ich hatte geschrieben, das man im Falle von Elvis' Coverversion nicht so einfach nur den Urheber fragen bräuchte und damit wäre alles geklärt, so wie ihr das geschrieben habt. Ich schrieb, das da viel mehr nach hinten dran hängt an Verlagsrechten und Prüfungen bezüglich der Coverversion und der darauf fußenden Einstufungen von Elvis' Version und der Aufsplittung diesbezüglich, wer an wen zu zahlen hat, und wer in welchem Rahmen und welchem Anteil verdienen darf. Genau darum geht es in dem Anwaltsartikel bezüglich Coverversionen. Wenn du es gelesen hättest, wüsstest du das.Und in den restlichen 10% steht nichts, was Deine Thesen belegen würde.
Wer wiederlegt was und wo? Welcher Abschnitt und welcher Satz? Ist das denn so schwer? Stelle meine angeblich falschen Sätze denen in der Quelle gegenüber, die mich widerlegen. Sowas lernt man schon in der Schule. Du sülzt hier nämlich nur selbstherrlich, schreibst schön oberflächlich rum und vermeidest es konkret zu werden, weil du es nicht kannst. Wenn du in deinen nächsten Postings zu mir nicht konkret und sachlich inahtlich belegst, was du meisnt, diskutiere ich mit dir nicht weiter.Im Gegenteil, sie widerlegen Dein selbstverliebtes Gesäusel komplett.
Du hast den Artikel nicht gelesen und zitierst sogar bewusst lügend Dinge, die gar nicht da stehen.Du behauptetest, dass Parker für jedes Lied, das Elvis auf der Bühne auch nur angesungen hat, die Genehmigung einholen musste. Schwachsinn! Was steht in dem Artikel? Genau das Gegenteil steht da: Für eine „werksgetreue Interpretation“ (also ein 1:1 nachgesungenes Lied, was bei Elvis zu 99% der Fall war) sowie für eine „freie Benutzung“ (bei unerheblichen Veränderungen, die keine neue Schöpfungshöhe begründen) braucht man KEINE Genehmigung! Nur dann, wenn man Musik und/oder Text maßgeblich verändert. Was bei Elvis nun mal nicht zum Tragen kommt.
"werksgetreue Interpretation" taucht in dem ganzen Artikel nicht einmal auf. Für jedermann hier leicht zu prüfen, indem er sich den Artikel rauskopiert bei Word oder Wordpad reinkopiert und auf "suchen" geht. Wenn dort angeblich steht das man da keine Genehmigung braucht, wieso zitierst du dann nicht einfach den Abschnitt, indem das angeblich steht?
Du hast das jetz sicher aus dem Unsinn, den MW hier gern postete, schnell mal hergeholt, oder? Siehste, so schnell geht das wenn man jemand bedingungslos alles nachplappert, ohne selbst nachzuprüfen. Kurz zu Parker: DER hat gar nichts gezahlt. Auch Elvis nicht. Sowas erledigen die Musikverlage normalerweise in standardisierten Verfahren ganz von allein.
Und inhaltlich zu deinen Lügereien:
Angenommen, Elvis' Version unterscheidet sich nicht stark von der Beatles Version. So wie du behauptest. Was natürlich schon dadurch zu widerlegen ist, das Elvis komplett anders singt als die Beatles. "Covern" hört sich anders an, dann hätte er versuchen müssen, so wie die Beatles zu singen. Aber angenommen, es wäre so. Du behauptest jetzt, und das stünde in diesem Artikel (den es nicht gibt), man bräuchte dafür keine Genehmigung. Tätsächlich steht dort aber (kann jeder mit der eben beschriebenen "Suchen" Funktion nachprüfen):
" Demgegenüber beruhen Coverversionen gerade auf dem Prinzip, sich die Erkennbarkeit der
Melodie der Ursprungsversion zu eigen zu machen. In Ansehung des starren Melodienschutzes
gemäß § 24 Abs. 2 UrhG <span style='color:red'>ist die neue Version daher regelmäßig als <span style='font-size:14pt;line-height:100%'>erlaubnispflichtige</span>Bearbeitung des Ausgangswerkes zu qualifizieren</span>, da der neuen Version die erkennbare
Melodie der Ursprungsversion zugrunde gelegt worden ist."
Also das glatte Gegenteil dessen, was du hier versuchst den ebenfalls Unbelesen weiß zu machen in der Hoffnung, es prüft schon keiner nach.
"Geklaut" ist ein juristischer Begriff mein lieber, der bei Texten nur bedeuten kann, das man fremde Gedankengänge ohne Kenntlichmachung als eigene ausgibt. Wenn ich also einen kompletten Artikel mit Quellenangaben poste, so ist das das exakte Gegenteil von klauen. Schon wieder könnte ich dich rechtlich belangen wegen übler Nachrede nach §186 STGB: " Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."Kann mir mal jemand verraten, was quizdummy damit meint, dass inhaltlich auf seinen geklauten Anwaltsartikel
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- Wisdomy
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