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One Night - Of Sin/With You
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Natürlich darfst Du im Rahmen einer Dissertation fremde Texte verwenden, wenn Du die Quelle angibst. Das hat aber nichts aber auch gar nichts damit zu tun, dass Du fremde Texte komplett kopierst und sie in einem nicht-wissenschaftlichen Rahmen der Öffentlichkeit in einem Internetforum zugängig machst. Mal angenommen, nur mal angenommen, der von Dir besagte Anwalt würde von diesem Posting Kenntnis gewinnen, Du würdest Du diesem Forum bzw. Charles beträchtlichen Ärger einbringen. Dass da die Haftung beim Forumsbetreiber liegt, wurde im MW-Thread bereits eingehend erklärt. "Toll" gemacht, Wisdomy!Sehr gern. Wenn du jemals wissenschaftlich gearbeitet hättest - was du nicht hast, weil du nicht studiert hast - dann wüsstest du, das ein öffentlich eingestellter Artikel ohne Hinweise zu Vervielfältigungsrechten, der mit Quellenangabe gekennzeichnet ist, jederzeit von jedem verwendet werden darf.
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Also wer hat jetzt was nicht gelesen, hm?
Eine Zusammenfassung gehört nicht zum Inhalt einer Abhandlung. (Ebenso wenig wie eine Einführung. Lernt man an der Uni)
Wenn du jetzt also den drittvorletzten Absatz in der allgemeinen Zusammenfassung, also NACH der Abhandlung, versuchst ins Spiel zu bringen, diesen Begriff zum Gegenstand der Abhandlung zu machen, so ist das eine glatte Täuschung. Du hast den Begriff so eingebaut in deinem Posting als stünde das irgenwo in einem konkreten Zusammenhang. Steht es aber nicht, in dem ganzen Artikel nicht. Im Gegenteil, es steht ja sogar das Gegenteil dessen da, was du versuchtest, zu konstruieren. Ich habe das, ich erwähne das nochmal kurz, auf Seite 4 dieses Threads farblich hervorgehoben.
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Sag mal, Du willst uns doch veräppeln, oder? Jetzt geht das schon wieder los.Absatz 2 hingegen bezieht sich auf Coverversionen. Und das trifft auf fast alle Songs von Elvis zu. Daher musste Elvis bzw. seine Musikverlage regelmäßig für jede neue Coverversion (pro Song versteht sich, nicht pro Version pro Song) die Erlaubnis einholen. Das sind aber standardisierte Verfahren, die Musikverlage haben da ihre Verträge und Vorgaben auf deren Basis sie verhandeln. Da gehts in den allermeisten Fällen auch nicht um die Erlaubnis, sondern nur darum, in welchem Umfang welche Anteile an Erlösen den jeweiligen Parteien zufließen. Elvis, ich glaube nichtmal Parker waren damit fast nie beschäftigt. Überleg mal was die dann zu tun gehabt hätten. Es sei denn, es ging um Songs, wo man damit rechnen musste, das es schwierig wird. Beispielsweise weil die Verlagsstrukturen zu schwierig sind, oder die jeweiligen Konditionen nicht mit den Vorgaben des anderen Verlages kompatibel waren, oder weil tatsächlich ein Urheber, also eine reale Person, nicht einverstanden ist.
Kein Mensch muss den Urheber um Erlaubnis bitten, wenn er seinen Song covert, sofern er keine groben Abweichungen enthält. Die gesungene Coverversion, egal ob live gesungen oder im Studio produziert, muss lediglich bei der jeweiligen Verwertungsgesellschaft angemeldet werden. Kein Textdichter oder Komponist kann Dir verbieten, seinen Song zu covern. Wer dann später welche Anteile an Tantiemen usw. zu bekommen hat, spielt doch für den Interpreten, der das Cover singt, überhaupt keine Rolle. Was erzählst Du da für einen Käse? Interessant wird es erst dann, wenn wirklich starke Änderungen am Original stattfinden, dann kann sich der Urheber des Originals, den man in so einem Fall tatsächlich um Erlaubnis fragen muss, natürlich dagegen aussprechen, aber das war doch bei Elvis bis auf ganz wenige Ausnahmen nie der Fall. Und irgendwelche Verlagsstrukturen haben doch damit erst einmal gar nichts zu tun. Schwachsinn hoch zehn.
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Jaja, Wisdomy-ich-mach-mir-die-Welt-wie-sie-mir-gefäll-Langstrumpf.Eine Zusammenfassung gehört nicht zum Inhalt einer Abhandlung. (Ebenso wenig wie eine Einführung. Lernt man an der Uni)
Wenn du jetzt also den drittvorletzten Absatz in der allgemeinen Zusammenfassung, also NACH der Abhandlung, versuchst ins Spiel zu bringen, diesen Begriff zum Gegenstand der Abhandlung zu machen, so ist das eine glatte Täuschung. Du hast den Begriff so eingebaut in deinem Posting als stünde das irgenwo in einem konkreten Zusammenhang.
Genau. In einem Text, der sich, wie <a href=' www.elvisclub.de/forum/index.php?showtop...mode=single&p=852088 ' target='_top'>blueeyedsoul bereits so richtig bemerkt hatte, mit der rechtlichen Situation im Deutschland des Jahres 2000 auseinandersetzt und ist mitnichten auf die Situation von Elvis in den 1960er/70er Jahren zu übertragen, was Du hier trotzdem einfach mal versuchst.Steht es aber nicht, in dem ganzen Artikel nicht. Im Gegenteil, es steht ja sogar das Gegenteil dessen da, was du versuchtest, zu konstruieren. Ich habe das, ich erwähne das nochmal kurz, auf Seite 4 dieses Threads farblich hervorgehoben.
Und nochmal zur "werkgetreuen Interpretation":
Dieser Satz, in dem der Begriff vorkommt, fasst alles zusammen (weswegen er zufälligerweise auch in der Zusammenfassung auftuacht, wie Du so richtig bemerkst, obwohl sie für Dich offenbar keine Rolle spielt). Und bei Elvis handelte es sich halt immer um eben eine solche werkgetreue Interpretation.
Außer eben bei "Hey Jude", wo er den Text verändert hat und die Beatles vorher nicht um Erlaubnis gefragt hat. Und da kommen dann folgende drei Möglichkeiten in Betracht:
- Die Textveränderungen von Elvis stellen keinen neuen Text dar, weil er den vorhandenen Text zugrunde gelegt hat, nur dass er ihn nicht vollständig auf der Pfanne hatte. Dann geht es unter „freie Benutzung“.
- RCA hat vor Veröffentlichung die Genehmigung von Lennon und McCartney eingeholt, die textveränderte Version zu veröffentlichen.
- Bei RCA hat keiner geschnallt, dass Elvis sich da seinen Text aus der Erinnerung zusammengechustert hat, als sie es veröffentlicht haben. Als Lennon und McCartney die Platte gehört haben, hatten sie dann wiederum drei Möglichkeiten:
a ) Sie hätten verlangen können, dass die Platte vom Markt genommen wird. Das haben sie offenbar nicht, sonst gäbe es die Platte nicht mehr.
b ) Sie hätten RCA verklagen und Schadensersatz fordern können. Davon ist nichts bekannt, wäre es aber sicher, wenn das passiert wäre.
c ) Es war ihnen scheißegal und sie haben sich ein Loch in den Bauch gefreut, dass Elvis ihre Nummer gesungen und damit ein sattes Sümmchen in ihre Kassen gespült hat.
Welcher der Fälle hier zutrifft, können wir natürlich nicht 100%ig sagen, aber es spricht doch viel dafür, dass es sich um die dritte Möglichkeit handelt
Gute Nacht.
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Auch außerhalb einer Dissertation.Natürlich darfst Du im Rahmen einer Dissertation fremde Texte verwenden, wenn Du die Quelle angibst.

Das hat aber nichts aber auch gar nichts damit zu tun, dass Du fremde Texte komplett kopierst und sie in einem nicht-wissenschaftlichen Rahmen der Öffentlichkeit in einem Internetforum zugängig machst.

Überhaupt nicht. Ich habe auch den Link zur Quelle gepostet, ich habe den Artikel nicht verfälscht oder sonstwie geändert. Es ist ein öffentlicher Beitrag, bei dem auch explizit keine Beschränkung der Verwertungsrechte angegeben sind.Mal angenommen, nur mal angenommen, der von Dir besagte Anwalt würde von diesem Posting Kenntnis gewinnen, Du würdest Du diesem Forum bzw. Charles beträchtlichen Ärger einbringen.
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Und, btw, stand vorhin in Deiner Antwort an Earth Boy nicht etwas davon, dass man kaum Beatlesversionen von anderen Künstlern finden würde? Also, natürlich, bevor Du das editiert hattest. Ich sach mal: <a href=' www.amazon.de/Yesterday-One-Song-Various...id=1316646686&sr=8-2 ' target='_blank'> www.amazon.de/Yesterday-One-Song-Va...16646686&sr=8-2
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Na toll – 5 der 10 meist gecoverten Songs aller Zeiten stammen aus der Feder von <a href=' www.independent.co.uk/arts-entertainment...d-songs-1052165.html ' target='_blank'>John Lennon und/oder Paul McCartney. Und Wisdomy behauptet mal locker aus der Hüfte, es gäbe so wenige Beatles-Cover und liefert als „Gegenbeweis“ einen Elvis-Song, der gar kein Elvis-Song ist, sondern auch nur ein Cover. Hut ab vor so viel Sachkompetenz!Wenn ich jetzt sage - mal aus der Luft gegriffen - Die Beatles Songs wurden ingesamt ca. 100 mal offiziell gecovert, dann klingt das vielleicht viel.
Wenn ich aber dazu sage, das allein Elvis' Are You Lonesome Tonight 1000 mal gecovert wurde, dann relativert sich die Angabe zu den Beatles.
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