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One Night - Of Sin/With You
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24bit
Sowie eine höhere Auflösung im Videobereich (VHS 320x240, DVD 720x576, HDTV 1920x1080 usw) ein verbessertes Bild zum Vorschein bringt, so ist es eben auch im Audio Bereich.
Wie mit allem kommt es natürlich auf das Medium (Mastering etc.), die verwendete Anlage/Box, den Ort und das Gehör an. Menschen, die beispielsweise nicht einmal einem einzelnen Instrument während einer Aufnahme "folgen" können wollen dann anderen Leuten einreden, man kann da keinen Unterschied hören.
Während man eine "Samplerate" von 44.1kHz im Vergleich zu 96kHz nicht oder nur schwer wahrnehmen kann, ist eine Erweiterung (der Wortbreite) von 16 auf 24Bit für das Ohr mehr wie deutlich hörbar.
Je höher die gewählte Bitauflösung ist, umso geringer ist die Gefahr, dass hörbare Übersteuerungen /Clippings auftreten d.h. somit auch desto höher die Präzision
Der Dynamikumfang bei 16bit Aufnahmen beträgt ca. 80db und bei 24bit ca.120db. So können leise Passgen im Song einfach viel besser abgebildet werden.
...aber egal, hier hat der Spruch "wer nicht hören kann muss fühlen" eine ganz neue Bedeutung!


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Sowie eine höhere Auflösung im Videobereich (VHS 320x240, DVD 720x576, HDTV 1920x1080 usw) ein verbessertes Bild zum Vorschein bringt, so ist es eben auch im Audio Bereich.
Wie mit allem kommt es natürlich auf das Medium (Mastering etc.), die verwendete Anlage/Box, den Ort und das Gehör an. Menschen, die beispielsweise nicht einmal einem einzelnen Instrument während einer Aufnahme "folgen" können wollen dann anderen Leuten einreden, man kann da keinen Unterschied hören.
Während man eine "Samplerate" von 44.1kHz im Vergleich zu 96kHz nicht oder nur schwer wahrnehmen kann, ist eine Erweiterung (der Wortbreite) von 16 auf 24Bit für das Ohr mehr wie deutlich hörbar.
Je höher die gewählte Bitauflösung ist, umso geringer ist die Gefahr, dass hörbare Übersteuerungen /Clippings auftreten d.h. somit auch desto höher die Präzision
Der Dynamikumfang bei 16bit Aufnahmen beträgt ca. 80db und bei 24bit ca.120db. So können leise Passgen im Song einfach viel besser abgebildet werden.
...aber egal, hier hat der Spruch "wer nicht hören kann muss fühlen" eine ganz neue Bedeutung!Es gibt ja auch Leute, die meinen ihr Röhren-TV Bild sei besser wie ne Blu-Ray Aufnahme auf nem Full-HD LED TV...
...die landen auch noch bei Fielmann....
Müll. Der komplette Beitrag kompletter Müll. Ich kann das auch begründen.
Du hast noch nie etwas von Soundtechnik verstanden und wirst es auch nie. Und warst die ganzen Jahre über Lernresistent.
Ich gehe auch nicht mehr im Detail darauf ein. Das muss ich auch nicht. Dazu gibt es wissenschaftliche Studien.
1. EINE wissenchafftliche Studie, die dein Ausfluss wiederlegt: <a href=' old.hfm-detmold.de/eti/projekte/diplomar...samtarbeit%20neu.pdf ' target='_blank'> old.hfm-detmold.de/eti/projekte/dip...rbeit%20neu.pdf
2. Wenn ich dir - das gilt übrigens auch für Richard Burton - 10 verschiedene Versionen desselben Songs und der selben Quelle in unterschiedlicher Bitrate vorspiele und du NICHT weisst, welche Quelle du gerade hörst, - wissenschaftlich gibts da dutzende Doppelblindstudien dazu - dann bist du NICHT in der Lage zu sagen, welcher Sound besser klingt.Und speziell DU sowieso nicht.
Immer wieder laberst du diese Kacke hier rein.
Ich würde SO GERN den Test mit dir machen und das auf Video aufzeichnen und das dann bei Youtube reinsetzen, untermalt mit deinen ganzen Schwachsinnspostings hier zu diesem Thema, damit auch jeder sehen kann, was du immer wieder bar jeder wissenschaftlichen Grundlage hier für einen Scheiss schreibst.
Um das mal auszuführen: Eine 44,1 khz 16 bit Aufnahme - also gänginger CD Sound - löst den Sound 44100 mal pro Sekunde auf. Ein analoges Band wird also 44100 mal pro Sekunde abgetastet. Eine 96 khz 24 bit Aufnahme tastet 96000 mal pro Sekunde ab. Zeig mir das menschliche Ohr, das einen Unterschied zwischen 44000 und 96000 möglichen Tönen pro Sekunde wahrnehmen kann. Ein menschliches Ohr kann das nicht.
3. In diesem Punkt weiß ich übrigens auch MW absolut auf meiner Seite. Es gab schon zig Threads dazu. Jetzt wo MW weg ist, fängst du wieder mit dieser Gülle an weil du weisst, das dir da hier niemand mehr außer mir widerspricht.
Kann man eigentlich die Bitrate getrennt von der Samplingrate betrachten? Hm?
Und nochmal zum Urheberrecht: Crcle, dein Wikipedia Eintrag kannst du vergessen. Auch das ist unwahr, was dort steht. Ich habe hier die Abhandlung eines Anwalts für Urheberrecht gepostet. Wenn ihr das falsch interpretiert, kann ich euch auch nicht mehr helfen. Du hast deine Wahrheit, ich meine. Das ich Recht habe, sehe ich AUCH daran, das regelmäßig bei Youtube komplett selbstgespielte Coverversionen, die das Original imitieren, deaktiviert werden, weil der Urheber das so will. Und in Youtube habe ich wirkllich gute Connections, um das einschätzen zu können. Aber egal. Je besser eine Coverversion ist, je näher am Original, desto eher läuft sie Gefahr, das sie verboten wird. Je mieser eine Coverversion ist, je weiter sie also weg vom Original liegt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, das sich niemand darum kümmert. Auch das sieht man bei Youtube. Das genaue Gegenteil also dessen, was du hier die ganze Zeit schreibst.
Wenn du es mir immer noch nicht glaubst, probiers doch einfach aus. Mach eine Coverversion richtig mies, weit weg vom Original, stell sie bei Youtube rein. Es kommt keine Urheberwarnung. Niemand stört sich daran.
Nimm eine Coverversion professionell auf und bleib so nahe wie möglich am Original - Sound und Stimme, sofern du das kannst - und innerhalb von 3 Tagen hast du die erste Urherberwarnung von youtube am Hals - wohlgemerkt: Nicht von Youtube selbst, sondern von den Urhebern, die auch genau aufgelistet werden, ebenso, welche Ansprüche sie geltend machen - und innerhalb der nächsten 4 Wochen wird deine Version garantiert gesperrt. Und wenn du Glück hast, spätestens wenn du es wiederholst, dein Account gleich mit.
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Wann gibts hier die Auflösung ?!
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Was aber auch kein Wunder ist. Schließlich sehen die Urheber der Stücke keinen einzigen Cent, während der covernde youtube-Nutzer sich dort mit fremdem geistigen Eigentum präsentiert - unter Umgehung der GEMA-Abgabe und somit allem, worauf der Komponist Anspruch hat. Ist ja wohl sonnenklar, dass der das nicht so stehenlassen will. Warum sollen sich andere mit seinem Werk gratis profilieren dürfen. Das hat also nichts damit zu tun, dass man das Stück nicht covern dürfte. Solange er dafür seine ordnungsgemäße GEMA-Einnahmen (denn: War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers vom Original erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt.) einstreicht, gibt es für den Komponisten keinen Grund, etwas gegen Cover zu haben.Das ich Recht habe, sehe ich AUCH daran, das regelmäßig bei Youtube komplett selbstgespielte Coverversionen, die das Original imitieren, deaktiviert werden, weil der Urheber das so will. Und in Youtube habe ich wirkllich gute Connections, um das einschätzen zu können. Aber egal. Je besser eine Coverversion ist, je näher am Original, desto eher läuft sie Gefahr, das sie verboten wird. Je mieser eine Coverversion ist, je weiter sie also weg vom Original liegt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, das sich niemand darum kümmert. Auch das sieht man bei Youtube. Das genaue Gegenteil also dessen, was du hier die ganze Zeit schreibst.
Wenn du es mir immer noch nicht glaubst, probiers doch einfach aus. Mach eine Coverversion richtig mies, weit weg vom Original, stell sie bei Youtube rein. Es kommt keine Urheberwarnung. Niemand stört sich daran.
Nimm eine Coverversion professionell auf und bleib so nahe wie möglich am Original - Sound und Stimme, sofern du das kannst - und innerhalb von 3 Tagen hast du die erste Urherberwarnung von youtube am Hals - wohlgemerkt: Nicht von Youtube selbst, sondern von den Urhebern, die auch genau aufgelistet werden
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Du kommst hier mit Artikeln an, die die deutsche Rechtsprechung der 2000er Jahre zum Inhalt haben und willst damit die Situation eines Elvis-Covers (der bekanntlich Amerikaner war) von 1957 einordnen.Während ich hier schon zum zweiten Mal andere, wissenschaftliche Quellen zitiere, labbern die meisten anderen Widersacher nur ihren eigenen Brei, ohne es zu belegen.
In dem von Dir zitierten Text geht es um Fälle, die es im Jahr 1957 bzw. zu Elvis' Lebzeiten noch gar nicht gab. Damals war die Welt noch in Ordnung: Jemand hat einen Song geschrieben, der wurde dann von anderen gesungen, oder er hat ihn selbst gesungen und andere haben ihn gecovert. Die im Text geschilderte Problematik entstand doch erst in den 90ern, als den Leuten nichts mehr einfiel (bzw. als keine Musiker und Komponisten mehr am Werk waren, sondern nur noch Soundtüftler am PC) und sie daher auf Versatzstücke bereits existierender Werke zurückgriffen. Das hat mit unserer Elvis-Situation nicht das geringste zu tun. Deinen zitierten Text kannst Du also knicken.
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Gut, ich hab mich zwar nicht nur mit der deutschen Situation befasst sondern auch mit der amerikanischen, obwohl es da ungleich schwieriger ist, an fundierte Informationen zu kommen, ich gebe dir aber gern zu, das man die US Situation damals nicht mit der heutigen deutschen - wobei die groben Strukturen schon generell gelten, auch damals schon, nicht nur für Deutschland - vergleichen kann.Du kommst hier mit Artikeln an, die die deutsche Rechtsprechung der 2000er Jahre zum Inhalt haben und willst damit die Situation eines Elvis-Covers (der bekanntlich Amerikaner war) von 1957 einordnen.
In dem von Dir zitierten Text geht es um Fälle, die es im Jahr 1957 bzw. zu Elvis' Lebzeiten noch gar nicht gab. Damals war die Welt noch in Ordnung: Jemand hat einen Song geschrieben, der wurde dann von anderen gesungen, oder er hat ihn selbst gesungen und andere haben ihn gecovert. Die im Text geschilderte Problematik entstand doch erst in den 90ern, als den Leuten nichts mehr einfiel (bzw. als keine Musiker und Komponisten mehr am Werk waren, sondern nur noch Soundtüftler am PC) und sie daher auf Versatzstücke bereits existierender Werke zurückgriffen. Das hat mit unserer Elvis-Situation nicht das geringste zu tun. Deinen zitierten Text kannst Du also knicken.
Ich nahm aber explizit das Beispiel mit Johnny B. Goode und EOT herein. Da gehts um 2010, und nicht um 1957. Und auch da, im EOT Thread, gabs die gleichen Aussagen von euch, wie hier. Man hätte nur Chuck Berry fragen brauchen, und er hätte nicht reagiert, und dann wurde seitenweise über den bösen alten Chuck Berry hergezogen der Elvis irgendwas aus den 50ern nicht verziehen hätte usw. Befeuert wurde das ganze durch eine etwas unglückliche Pressemitteilung. Tatsache ist aber auch hier, das Berry wohl gar nicht gefragt wurde und auch nicht gefragt werden brauchte, weil in seinen Musikverlagen sicherlich verbindliche allgemeine Richtlinien vorliegen - vor allem bei diesem Song - wie mit Urheberfragen umgegangen wird. Da wird man sicherlich nicht wegen einem Elvis Presley Ausnahmen machen, es sei denn, Berry selbst hat explizit verfügt, das mit Elvis anders umgegangen wird. Ich bleibe daher dabei, dass das komplizierte Rechtewirrwarr der gannzen Verlage die da mittlerweile wohl mit drin hängen dazu geführt hat, das keine Genehmigugn zur VÖ erteilt werden konnte. Das war mit Sicherheit auch keine Frage des Preises, wie gemutmasst wurde, sondern lag nach meiner unbdeutenden Einschätzung schlicht daran, das MGM im Zuge der Massen-Neuveröffentlichung alter Filme verschlafen hat, rechtzeitig die Klärung der Ansprüche einzuleiten. Elvis On Tour, zumal fast jeder Song darin eine Coverversion ist und kein einziger von Elvis außer LMT, ist eben was Urheberansprüche angeht ein "wenig" kompliziertzer gelagert, als beispielsweise ein Western aus der selben Zeit.
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- Jim Knopf
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Bei "Johnny B. Goode" und "EOT" geht es aber nicht einfach um eine Cover-Version, die Elvis auf der Bühne gebracht hat. Das ist, wie wir ja nun alle wissen, kein Problem. Dafür bedarf es keinerlei Genehmigung. Dafür werden Tantiemen abgedrückt und gut isses.
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